AGB's

All­ge­mei­ne Ge­schäfts­be­din­gun­gen /
Mar­kus Witt Im­mo­bi­li­en:

Nachstehend wird der Kunde (Verkäufer / Käufer / Mieter / Pächter) als Auftraggeber bezeichnet:

1. Die Aufnahme von Verhandlungen bzw. die Verwendung eines Angebots (mündlich, per Fax, per E-Mail, per Post oder auf andere Art und Weise) durch den Auftraggeber bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung dieser Bedingungen. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns.

2. Alle Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Empfänger (Käufer / Pächter / Mieter) das angebotene Objekt selbst erwerben bzw. nutzen will. Sie sind streng vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte ist Schadensersatzpflichtig. Auch Bevollmächtige haften für die Provision persönlich. Der Empfänger ist zur Zahlung der vollen Provision verpflichtet, wenn der Dritte an den er Maklerinformationen weitergegeben hat, das Geschäft selbst vornimmt. Sollte aufgrund der Weitergabe der Informationen ein Hauptvertrag mit einem Familienangehörigen, einer verbundenen Gesellschaft oder einer Gesellschaft, an der der Empfänger beteiligt ist, zustande kommen, ist der Empfänger ebenso verpflichtet, die Provision zu zahlen.

3. Ist Ihnen das Angebot von Markus Witt Immobilien bereits von anderer Seite unterbreitet worden oder werden darüber bereits Verhandlungen geführt, hat eine sofortige schriftliche Bekanntgabe zu erfolgen, woher die Kenntnisse über das Objekt erlangt worden sind, andernfalls gilt der Nachweis von Markus Witt Immobilien erbracht. Die Meldefrist beträgt 5 Tage nach Zugang des Angebotes. Bei direkten Verhandlungen zwischen den Beteiligten ist stets auf uns Bezug zu nehmen.

4. Die Provision entsteht und wird fällig mit dem Abschluß eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Pacht-, Miet- oder sonstigen Vertrages. Die Provision ist auch dann an uns zu zahlen, wenn ein nach Art, Lage oder Ausdehnung anderes Objekt des Veräußerers, Vermieters bzw. Verpächters erworben oder sonst zum Gegenstand eines Vertrages mit dem Empfänger (Käufer / Pächter / Mieter) gemacht wird, wobei es bei die Entstehung des Provisionsanspruches ohne Einfluss ist, ob der angebotene oder ein anderer Vertragstyp gewählt wird. Die Verlängerung, Erweiterung und Ergänzung bereits abgeschlossener Verträge ist ebenfalls provisionspflichtig.

5. Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag, später rückgängig gemacht wird, infolge Anfechtung hinfällig ist oder sich aus einem sonstigen Grund als rechtsungültig erweist, ebenso für den Fall, daß unsere Tätigkeit lediglich mitursächlich für den Abschluß eines Vertrages war.

6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Markus Witt Immobilien von jeglichen Vertragsabschluß unter der Nennung der Konditionen zu informieren und auf Verlangen eine Abschrift des geschlossenen Vertrages zur Verfügung zu stellen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch dann, wenn über ein nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt nach einem Vertragsabschluß ein weiterer Vertrag mit zusätzlicher wirtschaftlicher Bedeutung geschlossen wird (z.B. Ankauf eines zunächst gemieteten Objektes etc.). Hierbei kann die bereits gezahlte Provision in Anrechnung gebracht werden. Bei Unterlassung verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 5,95 % der Käuferprovision und 5,95 % der Verkäuferprovision inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7. Maklercourtage:

7.1. Die vom Mieter, Pächter oder Erwerber im Falle des Vertragsabschlusses unmittelbar an zimmer wohnung haus - Markus Witt Immobilien zu zahlende Provision beträgt:

a) bei Vermietung von Wohnobjekten 2,38 Monatskaltmieten, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, durch den Besteller,

b) bei Vermietung von Gewerbeobjekten 2,38 Monatsmieten, wenn nicht schriftlich anders vereinbart,

c) bei Verpachtungen 5,95% der Pacht über die gesamte Pachtzeit,

d) bei Immobilienkäufen im Inland 5,95% und bei Objekten im Ausland 7,14 % des Brutto-Kaufpreises, jeweils inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.2. Die Verkäufermaklerprovision beträgt 5,95 % des Brutto-Kaufpreises inkl. der gesetzlicher Mehrwertsteuer, fällig (an Markus Witt Immobilien) unmittelbar nach Vertragsabschluß, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wird.

8. Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden.

9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform, auch mündliche oder telefonische Absprachen müssen zu Ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.

10. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie zwischenzeitliche Verkäufe, Vermietung oder Verpachtung bleiben vorbehalten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in Objektbeschreibungen Exposés und Prospekten etc. übernehmen wir keine Gewähr. Etwaige Schadenersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen.

11. Ist eine der vorstehenden Bestimmungen nicht rechtswirksam, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiesbaden.

Markus Witt Immobilien Stand 01/2015


 
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